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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TaxiRoschka

Sergej Roschka / TaxiRoschka / im folgenden Text genannt.

1. Die Preise

Es gelten die Preise des jeweils gültigen Bonner Taxitarifs.
Großraum Taxi Mindestens 24€ in Stadtgebiet Bonn

2. Die Aufträge

Die Aufträge werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt werden.
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten.
Mündliche Abreden bedürfen einer (fern-) schriftlichen Bestätigung.
Auftragsänderungen
· a) diese mit dem TaxiRoschka abgesprochen werden
· Bei Unvermögen oder Unmöglichkeit ist die Haftung auf Schadenersatz
und / oder Erfüllung ausgeschlossen.

3. Vergütung

Die Vergütung ist bei Auftragsende fällig.
· Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein.
· Zur Zeit des Verzuges werden Zinsen in Höhe 4% über dem Bundes- Bankdiskontsatz berechnet (§ 288 BGB; § 352 HGB).
· Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von ab 5,- € erhoben werden.
Bei Aufträgen deren Gesamtsumme 2.000,- € übersteigt, ist der TaxiRoschka berechtigt bis zu 50% des Auftragswertes vor dessen Beginn zu verlangen.

4. Rücktritt

Bei Rücktritt von einem Auftrag können bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden.
Dies trifft gleichermaßen zu, wenn der Kunde die Fahrt nicht vertragsgemäß antritt.
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten.
Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat der TaxiRoschka dann, wenn der Rücktritt nicht auf dem Umstand beruht, den der TaxiRoschka zu vertreten hat, anstelle des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Deren Höhe bemisst sich nach dem vereinbarten Mietpreis bzw. der in Rechnung zu stellenden Kosten, unter Abzug des Wertes, der von dem TaxiRoschka ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendungen des Fahrzeugs erzielten Erlöse.
Auftragsbestätigung, eine Stornogebühr in Höhe des Auftragswertes zu zahlen.
Nach Fahrtantritt sind je nach Art der Fahrt mindestens 3 Stunden oder 8 Stunden als Entschädigung zu zahlen.
Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen der TaxiRoschka zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind.
Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt.
Für Fremdleistungen (z.B. Hotel-, Restaurantreservierungen, Helikoptern u. ä.), die von unseren Partnern gestellt werden, gelten deren Stornofristen und – gebühren, die wir mit der Auftragsbestätigung ohne Aufschlag darstellen.

5. Verbotene Nutzung

Fahrzeuge der TaxiRoschka dürfen nicht genutzt werden
1. a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art
2. b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches
( §§ 1-9 StGB ), auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht ist.
1. c) zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen.
Es ist dem Kunden weiterhin untersagt, den Fahrer zu den unter Ziff.5 a-c aufgeführten Nutzungen aufzufordern.

6. Haftung des Kunden

1. a) Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, widerrechtlichen
Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer, persönlich und unbegrenzt.
1. b) Im Übrigen haftet der Kunde unbegrenzt und persönlich für alle Schäden, welche bei der Benutzung zu verbotenem Zweck ( Ziff. 5) entstanden sind.
1. c) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Den Schaden, der aus Übermittlungsfehlern, Missverständnissen und Irrtümern im telefonischen, telegrafischen, drahtlosen oder fernschriftlichen
Verkehr mit den Kunden oder mit Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von der TaxiRoschka verschuldet wurde.
Der TaxiRoschka behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit bei telefonisch, telegrafisch, drahtlos oder fernschriftlich eingehenden
Aufträgen eine Bestätigung einzuholen.
Wenn der TaxiRoschka telefonische, telegrafische, drahtlose oder fernschriftliche Mitteilungen schriftlich bestätigt, hat der Kunde Abweichungen zwischen derartigen Mitteilungen und der schriftlichen Bestätigung unverzüglich zu beanstanden.

7. Haftung

Der TaxiRoschka haftet für alle dem Kunden grob schuldhaft zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen der für den entsprechenden PKW abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Im Falle des Verzuges tritt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein.
Der TaxiRoschka darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält.
Macht der TaxiRoschka hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten. Durch unsere Fahrer im Rahmen der Chauffeurgestellung verursachte Schäden an Kundenfahrzeugen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
Die Bereiche Security und Aircharter werden generell durch und von Subunternehmer und Partnerfirmen zu deren eigenen AGB´s ausgeführt. Jede einzelne Niederlassung von Roschransfer ist für sich selbstständig und handelt in eigenem Namen, bzw. im Namen des jeweiligen Inhabers.

8. Schadensersatzansprüche

Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, wird die Zahlung von
Schadensersatzansprüchen der TaxiRoschka erst dann fällig, wenn zuvor die Gelegenheit bestand, die Ermittlungsakte einzusehen und in solcher Anspruch frei von Einreden und Einwendungen dem Grunde und der entsprechend geltend gemachten Höhe nach besteht.
Bei allen sonst gegen den TaxiRoschka geltend gemachten Ansprüchen leistet der TaxiRoschka nur aufgrund von Rechnungen, die den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entsprechen.

9. Änderungsvorbehalt

Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen, dem Auftrag zu entsprechen, behält sich der TaxiRoschka die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor.
Dabei ist TaxiRoschka bemüht, im Hinblick auf den üblichen Aufwendungszweck und die Verwendungsmöglichkeiten, die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.

10. Datenspeicherung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der TaxiRoschka seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken speichert.

11. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag bzw. dem Vertragsverhältnis ergeben, wird Bonn als Gerichtsstand vereinbart soweit
1. a) der Kunde Vollkaufmann gem. § 1 HGB ist
2. b) er eine dem Vollkaufmann gleichgestellte Person im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO ist.
3. c) er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4. d) er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.
1. e) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die AGB´s eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand : 11.04.2024
So erreichen Sie uns:
Mobil:0177.65 66 338
Email: taxiroschka@gmail.com
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